Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

1. IT-Grünenwald GmbH, nachfolgend ITG genannt, erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen und/oder Nebenabreden, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Nutzers oder Käufers, werden nur wirksam, wenn die ITG sie schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsabschluß sowie für den Verzicht auf das Formerfordernis.


Angebote und Vertragsschluss

1. Alle Angebote von ITG sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der Kunde ist grundsätzlich an Bestellungen von Waren und Dienstleistungen gebunden. Zum wirksamen Vertragsabschluß ist die schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung von ITG erforderlich. Diese wird durch Lieferung und /oder Rechnungsstellung ersetzt.

2. Die Produkte und Dienstleistungen von ITG werden fortentwickelt. Hieraus resultierende geringfügige Abweichungen der gelieferten Produkte/ Dienstleistungen gegenüber der bestellten Produkte/ Dienstleistungen, sofern sie die Verwendbarkeit bzw. die Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.

3. Zeichnungen, Abbildungen, Ausdrücke, Entwürfe, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten, insbesondere in Prospekten, Flyern usw. oder dem Kunden überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn sie auf DIN- und/oder sonstige Normen Bezug nehmen. Die Verwendung oder Teilverwendung der im oben bezeichneten Absatz genannten Leistungen bedarf auch bei Nicht-Vertragsabschluß der schriftlichen Genehmigung von ITG.


Lieferung und Erfüllungsort

1. Erfüllungsort für ITG betreffende Verpflichtungen ist Bietigheim-Bissingen. Soweit ITG Dienstleistungen oder Ware ausliefert oder versendet, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners. Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich.

2. Teillieferungen sind zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden, wenn eine Restlieferung noch erfolgt oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht ohne Interesse ist. Sollte ITG in Lieferverzug geraten, muss der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß § 326 BGB Gebrauch machen kann.

Urheber-, Nutzungs- und Reproduktionsrechte

1. Der Kunde sichert zu, daß ihm bei allen an ITG übergebenen Arbeiten die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Sollte sich zu irgendeinem Zeitpunkt das Gegenteil herausstellen, wird die Entfernung der betroffenen Inhalte mit dem üblichen Honorar der ITG-Aufwands-Preislisten berechnet.

2. ITG lehnt jede Haftung, die aus der Missachtung solcher Rechte entstehen könnten, ab. Wenn Vorlagen mit dem Copyright Dritter ausgestattet sind, setzt ITG ebenfalls voraus, dass der Auftraggeber das Einverständnis des Urhebers besitzt. ITG ist berechtigt, jedes fertig gestellte Produkt, Script, usw. mit dem Copyright von ITG zu versehen. Somit dürfen Produkte, Scripts, usw. die von ITG hergestellt wurden, weder vom Kunden noch von Dritten kopiert, nachgedruckt oder in anderer Art vervielfältigt oder weitergegeben werden, es sei denn, der Auftraggeber holt zuvor die schriftliche Freigabe von ITG ein.

3. ITG ist ausdrücklich ermächtigt, Muster und Informationen von in Auftrag gegebenen Arbeiten für eigene Werbezwecke zu verwenden, zu veröffentlichen und zu verteilen.

Zahlungsbedingungen

1. Die gelieferten / erbrachten Dienstleistungen, Produkte etc. sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform.

2. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist lediglich zulässig, wenn die Gegenforderungen anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Bei Zahlungsverzug ist ITG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB in Rechnung zu stellen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.


Mängelrüge und Gewährleistung

1. Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich gegenüber ITG zu rügen. Andernfalls können insoweit keine Gewährleistungsansprüche gemacht werden.

2. ITG leistet Gewähr, indem nach Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachgebessert bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vorgenommen wird. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.

3. Im Gewährleistungsfall kann ITG nach Wahl verlangen, dass das schadhafte Produkt/Dienstleistung oder Teile desselben zur Reparatur / Nachbesserung an ITG geschickt wird oder der Vertragspartner das schadhafte Produkt/Dienstleistung zum Zwecke der Nachbesserung bereithält. Ohne schriftliche Zusatzvereinbarungen obliegt der ITG den Erfüllungsort der Gewährleistung und Nachbesserung zu benennen.

4. Werden Arbeiten, Eingriffe und/oder Reparaturen ohne schriftliches Einverständnis von ITG seitens des Kunden oder eines Dritten vorgenommen, so erlischt die Gewährleistungspflicht, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass der Fehler in keiner Abhängigkeit zu den vorgenannten Arbeiten steht.


Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen Eigentum von ITG.

Haftungsklausel

1. ITG und seine Erfüllungsgehilfen haften auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf die Deckungssumme der von ITG abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt.

3. ITG haftet nicht für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt.

4. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

5. Um entstehenden Schaden abwehren zu können, verpflichtet sich der Kunde vor jedem Einsatz von ITG alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen (insbesondere Datensicherung) zur Vorbeugung vor Schäden oder Verlusten von Daten, Waren, Personen sachgerecht durchzuführen und zu prüfen, sowie diese zugänglich bereit zu halten.

6. Durch die Beauftragung der IT-Grünenwald GmbH und Ihrer Partner, die Bestellung von Waren, Software oder Dienstleistung oder anderer Leistungen jeglicher Art, erkennt der Kunde an, entstehende Zusatzkosten für Supportdienstleistungen der IT-Grünenwald GmbH oder Dritter wie Hersteller von Hard- und Software oder weiterder Dienstleister zu 100% zu übernehmen, wenn diese der Lösungsfindung bei vorhandenen oder zu erwartenden Problemen der eingesetzten Hard- und Software notwendig oder unabdingbar sind oder zur schnelleren Lösungsfindung anzuraten sind.  

Datenschutz

Hinweis gemäß § 33 BDSG: ITG speichert notwendige Daten um einen reibungslosen Geschäftsablauf zu gewähren. Die an ITG übermittelten personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Arbeitszeiten

Allgemeinen Arbeitszeiten zwischen 08:00Uhr und 18:00 Uhr. Zuschläge werden erhoben ab 18:00 Uhr in Höhe von 50 %, ab 20:00 Uhr 100 %, sowie an Samstagen und Sonn- und Feiertagen von 150 %.

Schlussbestimmungen

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
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2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an der Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Dies gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
 

Bietigheim-Bissingen, den 01.03.2021


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